Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschrieben.
Diese Bedingungen sind rechtsgültig und gelten für sämtliche Arbeiten mit unseren Kooperations- bzw. Handelspartner sowie Privat- und Geschäftskunden.
Zusätzlich gelten die Bedingungen der neuesten VOB Teil B (Downloadbereich).
1. Geltung der Bedingungen
Die AGB sowie die aktuelle VOB gelten für alle Verträge, die "HydroStrahlTec", über Dienstleistungen abschließt. Die Annahme von Verträgen erfolgt nur zu unseren Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf mitübersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen sind nur dann bindend, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Der Umfang der Leistungen von "HydroStrahlTec" und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen "HydroStrahlTec" und dem Kunden festgelegt. Der Dienstleistungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein unterzeichnetes Vertragsexemplar (Auftrag) übersendet (auch per Fax) und "HydroStrahlTec" die Dienstleistung erbringt.
4. Leistungserbringung / Ausführungstermine
Ein Ausführungstermin gilt, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart und gekennzeichnet, nur annähernd. Wird die Erbringung der von "HydroStrahlTec" geschuldeten Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert z.B. durch höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art (insbesondere in den Zulieferfirmen) oder extrem schlechte Wind- und Wetterbedingungen, so verlängert sich ein etwa vereinbarter Ausführungs-Termin als auch ein vereinbarter Fixtermin um die Dauer der Verzögerung. "HydroStrahlTec" ist verpflichtet, den Kunden von der Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde kann im Falle einer erheblichen Verzögerung des Ausführungstermins nur nach Setzung einer zeitlich angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Schadenseratzansprüche ist ausgeschlossen.
5. Leistungsqualität / Leistungsangebot
Die Dienstleistungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die Leistungen werden von uns ausgeführt. Alle Leistungen können erst erfolgen, wenn durch den Kunden die bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Durchführung der Leistungen ist eine ungehinderte Ausführungsmöglichkeit zu gewähren; insbesondere ist der Kunde verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser und gegebenenfalls Gerüste zur Verfügung zu stellen sowie die Leistungen behindernde Gegenstände zu entfernen. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Unser Leistungsangebot umfasst Graffiti bzw. Farbschmierereien,Putz, Zement oder Dächer umweltgerecht zu entfernen bzw. zu reinigen. Es werden ausschließlich die vorher benannten Schmierereien oder Objekte vom jeweiligen Untergrund gelöst bzw. entfernt. Eine komplette Reinigung der Flächen oder eine Angleichung der gereinigten Stellen zu den nicht gereinigten Flächen im Sinne einer Fassadenreinigung wird nur nach vertraglich festgehaltenen Bedingungen durchgeführt. Eventuell auftretende Farbunterschiede / Schattierungen, die entstehen können, weil an den gereinigten Stellen der Untergrund sauber ist und an der übrigen Fläche nicht, geben keinen Grund zu Beanstandungen.Bei Bedarf kann die Fläche zur Weiterbearbeitung an eine hierfür spezialisierte Fassadenreinigungsfirma in Auftrag gegeben werden oder vom Kunden selbst gereinigt werden. In der Regel dunkeln diese Flächen jedoch durch den normalen Umwelteinfluss innerhalb kurzer Zeit nach.
6. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ausführung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ausführung, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die ausgeführte Leistung als genehmigt, weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.
7. Abwicklung bei Beanstandungen
Bei Geltendmachung von Mängeln sind wir berechtigt, die beanstandeten Leistungen in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Ein Recht auf Zahlungsverweigerung, ganz oder teilweise, besteht nicht. Weitergehende Wandlungs- und Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Dem Kunden wird im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung das Recht auf Minderung bzw. Wandlung vorbehalten. Bei der Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich einzelner Positionen erfolgt die Abwicklung der übrigen Leistungen, als wenn keinerlei Mängel oder Beanstandungen erhoben worden seien. Nimmt der Kunde ohne unsere Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche gegen uns zur Folge. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht, Schadensersatz aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und Schadensersatz für zugesicherte Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Mängelfolgeschäden.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Eine Banklaufzeit der Zahlung von einer Woche wird berücksichtigt. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungsziels berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann gegen die Ansprüche von "HydroStrahlTec" nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Die Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Danach gilt unsere Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.
9. Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen
Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 5.000,00 € sind wir berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen. Für die Fälligkeit gilt das vorstehend genannte. Bei Neukunden sind wir grundsätzlich berechtigt, mit der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu verlangen. Vor Bezahlung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen.
10. Rücktritt
Tritt der Kunde vom Vertrag ohne rechtfertigende Gründe zurück oder kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, so ist "HydroStrahlTec" berechtigt, unbeschadet des Nachweises eines höheren ihr entstandenen Schadens einen Betrag von 15 % der Nettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lüneburg.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend. Sollten eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.
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